Sind Cum Ex Geschäfte Steuerhinterziehung? Der BGH in Karlsruhe sagt JA!

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Cum-Ex Geschäfte sind eine strafbare Steuerhinterziehung, urteilt der BGH in Karlsruhe.

Die milliardenschweren Steuergeschäfte von Banken oder auch Investoren gelten als Steuerhinterziehung, entschied deer Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe nun in einem wegweisenden Urteil. Auch die Gewinne aus den Deals können eingezogen werden.

Im CumEx Steuerskandal hat dieses Gericht erstmals die Strafbarkeit der milliardenschweren Deals tatsächlich auch bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den CumEx Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden.